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E-Rechnung online öffnen – XRechnung & ZUGFeRD Viewer

Sie haben eine E-Rechnung als XML-Datei erhalten und sehen nur Code? Ziehen Sie die Datei hierher: Der Viewer zeigt Absender, Empfänger, Positionen und Beträge lesbar an. ZUGFeRD-PDFs öffnen Sie wie jedes PDF; der Viewer liest zusätzlich die eingebetteten Daten.

Die Datei bleibt standardmäßig in Ihrem Browser; eine optionale Prüfung auf unserem Server startet nur nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Als Kleinunternehmer müssen Sie zwar keine E-Rechnungen ausstellen, aber seit 2025 empfangen können.

E-Rechnung anzeigen & prüfen (XRechnung/ZUGFeRD)

XRechnung- oder ZUGFeRD-Datei im Browser öffnen: Positionen, Beträge und Adressen ansehen, Pflichtfelder nach EN 16931 prüfen. Kostenlos.

Ziehen Sie Ihre XRechnung- oder ZUGFeRD-XML-Datei hierher oder klicken Sie zum Auswählen

Supports European standard EN 16931 formatted electronic XML & PDF (ZUGFeRD) invoices. Max size 5MB.

So lesen Sie eine eingehende E-Rechnung

  1. 1

    Datei erhalten

    XRechnung kommt als .xml, ZUGFeRD als .pdf. Beides wird unterstützt.

  2. 2

    Datei hineinziehen

    In das Feld ziehen oder auswählen. Maximal 5 MB.

  3. 3

    Daten ansehen

    Positionen, Steuer und Gesamtbetrag prüfen; die Fehlerliste zeigt, ob Pflichtfelder fehlen.

  4. 4

    Aufbewahren

    Bewahren Sie das Original (XML bzw. ZUGFeRD-PDF) unverändert auf; ein Ausdruck genügt nicht.

Beispielrechnung öffnen

Keine eigene Datei zur Hand? Erzeugen Sie mit dem Generator unter „XRechnung erstellen“ eine Beispiel-XRechnung und laden Sie sie hier hoch. So sehen Sie, wie Empfänger Ihre Rechnung sehen.

Häufige Fragen

Wie öffne ich eine XRechnung?

Eine XRechnung ist eine XML-Datei. Mit einem Texteditor sehen Sie nur Code; ein Viewer wie dieser stellt sie als Rechnung dar.

Muss ich E-Rechnungen empfangen können?

Ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen im B2B empfangen können. Auch Kleinunternehmer.

Wird die Datei hochgeladen?

Zum Ansehen nein: Der Viewer verarbeitet die Datei im Browser. Nur wenn Sie zusätzlich eine Server-Prüfung (XML mit KoSIT oder PDF mit Mustang) ausdrücklich zustimmen und starten, wird die Datei an unseren Server übertragen, dort nur im Arbeitsspeicher verarbeitet, nicht gespeichert und nicht protokolliert.

Darf ich die Rechnung ausdrucken und ablegen?

Der Ausdruck allein genügt nicht. Maßgeblich und aufzubewahren ist das elektronische Original.

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Weiterführend

  • E-Rechnung online prüfen
  • Ratgeber: Was ist XRechnung?
  • Ratgeber: E-Rechnungspflicht
  • XRechnung erstellen

Stand: 27.10.2026 · Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Mehr zur Redaktion & Methodik.

  • § 14 UStG (Ausstellung von Rechnungen, elektronische Rechnung)
  • § 27 Abs. 38 UStG (Übergangsfristen)
  • § 34a UStDV (Ausnahme für Kleinunternehmer)
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