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© 2026 Solobuch. Alle Rechte vorbehalten
//Fotografen
Pflichtangaben nach § 14 UStG

Rechnungsvorlage für Fotografen | Kostenlos & PDF

Wie erstelle ich eine rechtssichere Rechnung als Fotograf?

Die kurze Antwort: Mit Solobuch erstellen Sie als Fotograf Rechnungen mit allen Pflichtangaben online in wenigen Sekunden per Google-Login. Bis zu 3 Rechnungen pro Monat sind komplett kostenlos.

Besonderheiten für Fotografen:

  • Nutzungsrechte einfach und klar in die Leistungsbeschreibung integrieren.
Ausgabenerfassung für Equipment mit automatischer OCR-Belegerkennung.
  • PDF- und ZUGFeRD-Export für professionelle Kundenabrechnung.
  • Als Fotograf ist es wichtig, die Nutzungsrechte (Umfang und Dauer) direkt auf der Rechnung auszuweisen. Mit unserem Generator fügen Sie diese rechtlichen Hinweise ganz einfach in die Leistungsbeschreibung ein. Erstellen Sie Ihre Rechnungen schnell, fehlerfrei und im professionellen Design mit dem Solobuch Online-Generator.

    💡 Tipp für Fotografen: Die Rechnungsvorlage enthält alle Pflichtangaben gemäß §14 UStG, einschließlich Steuernummer/USt-IdNr., Rechnungsdatum, Leistungszeitraum und eindeutiger Rechnungsnummer.

    LOGO
    RE-2026-0042
    Fotografen Service1.250,00 €
    Netto1.250,00 €
    Umsatzsteuer (19%)237,50 €
    Gesamtbetrag1.487,50 €
    ZUGFeRD / Factur-X

    Nutzungsrechte auf der Fotografenrechnung

    Als Fotograf verkaufen Sie meist zwei Dinge: die Aufnahme als Dienstleistung und das Recht, die Bilder zu nutzen. Nach dem Urheberrecht räumen Sie Nutzungsrechte nur in dem Umfang ein, der zum vereinbarten Zweck gehört. Halten Sie deshalb in Auftrag und Rechnung fest, wofür die Bilder genutzt werden dürfen: Medium, Region, Zeitraum und ob die Nutzung einfach oder ausschließlich ist.

    7 oder 19 Prozent Umsatzsteuer?

    Die Einräumung von Urheberrechten unterliegt unter Umständen dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG). Die reine Fotodienstleistung, etwa ein Porträt-Shooting, ist dagegen mit 19 Prozent zu besteuern. Welcher Satz im Einzelfall gilt, hängt vom Gegenstand des Vertrags ab. Trennen Sie deshalb Honorar für die Aufnahme und Entgelt für die Nutzungsrechte in zwei Positionen und klären Sie die Zuordnung im Zweifel mit Ihrem Steuerberater.

    Die Vorschau oben zeigt den Standardfall mit 19 Prozent. Sind Sie Kleinunternehmer, berechnen Sie gar keine Umsatzsteuer und weisen auf § 19 UStG hin.

    Pflichtangaben und Zusätze

    Häufig gestellte Fragen zu Rechnungsvorlagen für Fotografen

    Alles, was Sie über die Erstellung von rechtssicheren Rechnungen als Fotografen wissen müssen.

    Ist die Rechnungsvorlage für Fotografen kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar?

    Ja, Sie können die Rechnungsvorlage für Fotografen komplett kostenlos und ohne Anmeldung als PDF herunterladen oder direkt online im Browser ausfüllen.

    Wie weise ich Urheber- und Nutzungsrechte auf der Fotografen-Rechnung aus?

    Als Fotograf sollten Sie den räumlichen, zeitlichen und inhaltlichen Umfang der Nutzungsrechte (z. B. einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte) direkt in der Leistungsbeschreibung oder als separate Position aufführen.

    Muss ich als Fotograf 7 % oder 19 % Umsatzsteuer berechnen?

    Ähnliche Rechnungsvorlagen

    Die Pflichtangaben regelt § 14 Abs. 4 UStG: Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Art und Umfang der Leistung, Leistungszeitpunkt, das Entgelt nach Steuersätzen aufgeteilt sowie Steuersatz und Steuerbetrag oder der Hinweis auf eine Steuerbefreiung.

    Nützlich sind außerdem die Anzahl der gelieferten Bilder, Bearbeitungsaufwand, Reisekosten und gegebenenfalls Hinweise zur Urhebernennung.

    Häufige Fehler

    • Nutzungsumfang nicht beschrieben. Das kann später Streit um zusätzliche Honorare auslösen.
    • Honorar und Nutzungsrechte in einer Position, sodass die Steuersätze nicht sauber getrennt sind.
    • Steuersatz ohne Prüfung übernommen.

    Rechtsstand: 28.10.2026. Der Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.

    Wenn Sie nicht die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen, gilt für die Einräumung von Urheberrechten oft der ermäßigte Steuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 c UStG), während reine Fotodienstleistungen mit 19 % versteuert werden.

    Wie beschreibe ich Nutzungsrechte auf der Rechnung?

    Nennen Sie Medium, Region, Zeitraum und Art (einfach oder ausschließlich) in der Leistungsbeschreibung oder in einer eigenen Position.

    Brauche ich als Fotograf einen Hinweis zur Künstlersozialkasse?

    Nein, die Abgabe zur Künstlersozialkasse zahlt der Auftraggeber, nicht der Fotograf. Ein Hinweis auf der Rechnung ist nicht vorgeschrieben.

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