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#Rechnung27. September 20267 Min. LesezeitZuletzt geprüft: 27. September 2026

Rechnung schreiben: Anleitung für Einsteiger

Redaktion Solobuch

Redaktion & Methodik

Rechnung schreiben: Anleitung für Einsteiger

Wenn Sie gerade erst als Selbstständiger oder Freelancer in Deutschland starten – ob als Entwickler, Designer, Berater, Übersetzer oder in einem anderen Bereich –, stellt sich früher oder später eine Frage: Wie schreiben Sie Ihre erste Rechnung korrekt, damit sie rechtsgültig ist und tatsächlich bezahlt wird? Anders als in vielen Ländern ist das in Deutschland keine Formalität: Eine fehlerhafte Rechnung kann Ihren Kunden den Vorsteuerabzug kosten und in seltenen Fällen auch Ihnen selbst Ärger mit dem Finanzamt einbringen.

Kurz zusammengefasst (TL;DR):

  • Bevor Sie Rechnungen schreiben, müssen Sie sich beim Finanzamt steuerlich erfassen lassen und eine Steuernummer erhalten.
  • Jede Rechnung muss die Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten – ohne sie ist sie formell ungültig.
  • Sie müssen sich für einen Steuerstatus entscheiden: Kleinunternehmer (ohne Umsatzsteuer, Grenzen 25.000 € / 100.000 €) oder Regelbesteuerung.
  • Seit 2025 gilt die Pflicht, elektronische Rechnungen (E-Rechnung) im B2B-Bereich empfangen zu können; für den Versand an Privatpersonen ist das noch nicht erforderlich.
  • Rechnungen müssen 8 Jahre aufbewahrt werden.

Für wen ist diese Anleitung?

Dieser Leitfaden richtet sich an alle, die sich gerade als Freiberufler anmelden oder ein Kleingewerbe führen und zum ersten Mal Rechnungen schreiben: Freelancer, Berater, Handwerker, digitale Nomaden mit legalem Status in Deutschland. Wenn Sie bereits länger selbstständig sind und eine detaillierte Checkliste der Pflichtfelder suchen, ist unser Beitrag „Rechnung richtig schreiben" mit allen 9 Punkten nach § 14 UStG vermutlich hilfreicher. Dieser Artikel hier dreht sich um den Prozess selbst: womit Sie anfangen und welche Schritte in welcher Reihenfolge folgen.


Schritt 1: Bestimmen Sie Ihren Status – Freiberufler oder Gewerbe

Bevor Sie auch nur eine Rechnung schreiben, müssen Sie wissen, in welche Kategorie Ihre Tätigkeit fällt.

  • Freiberufler (freier Beruf, § 18 EStG): Dazu zählen z. B. IT-Berater, Entwickler, Designer, Übersetzer, Ärzte, Anwälte, Journalisten – Tätigkeiten, die auf persönlicher Qualifikation beruhen. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer und müssen sich nicht ins Handelsregister eintragen.
  • Gewerbe: Die meisten übrigen kommerziellen Tätigkeiten (Handel, viele handwerkliche und agenturähnliche Dienstleistungen). Erfordert eine Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt und in der Regel Gewerbesteuer oberhalb eines bestimmten Gewinnfreibetrags.

Die verbindliche Einordnung trifft ausschließlich das Finanzamt – bei geringstem Zweifel (etwa bei Grenzfällen wie IT-Beratung vs. Softwareentwicklung als Produkt) sollten Sie das vor der Anmeldung mit einem Steuerberater klären, nicht danach.

Schritt 2: Melden Sie sich beim Finanzamt an

Um überhaupt Rechnungen schreiben zu dürfen, müssen Sie sich beim Finanzamt anmelden – als Freiberufler direkt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (meist über das ELSTER-Portal), als Gewerbetreibender zunächst über das Gewerbeamt, das das Finanzamt automatisch informiert.

Nach Bearbeitung des Fragebogens erhalten Sie Ihre Steuernummer – die nach § 14 UStG auf jeder Rechnung stehen muss. Wenn Sie mit Kunden aus anderen EU-Ländern arbeiten möchten, können Sie im selben Fragebogen direkt eine USt-IdNr. (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) beantragen.

Schritt 3: Wählen Sie Ihren Umsatzsteuerstatus – Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung

Im selben Fragebogen geben Sie an, ob Sie die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nutzen möchten:

Kleinunternehmer Regelbesteuerung
Umsatzsteuer auf Rechnungen Entfällt 19 % (bzw. 7 % in bestimmten Fällen)
Voraussetzung Vorjahresumsatz ≤ 25.000 € und laufendes Jahr ≤ 100.000 € Keine Umsatzgrenze
Vorsteuerabzug Nicht möglich Möglich
Umsatzsteuervoranmeldung Entfällt Regelmäßig fällig

Wenn Sie überwiegend mit Privatkunden arbeiten und zu Beginn wenig Ausgaben haben, ist die Kleinunternehmerregelung oft der einfachere Einstieg. Bei größeren Anfangsinvestitionen (Ausrüstung, Software) oder Geschäftskunden, denen der Vorsteuerabzug wichtig ist, lohnt sich ein Blick auf die Regelbesteuerung. Die genauen Grenzen und die richtige Formulierung auf der Rechnung finden Sie im Beitrag „Rechnungen als Kleinunternehmer".

Schritt 4: Sammeln Sie die Pflichtangaben für Ihre Rechnung

Bevor Sie die erste Rechnung erstellen, sollten Sie parat haben:

  • Ihren vollständigen Namen und Ihre ladungsfähige Anschrift (plus Firmen-/Markenname, falls vorhanden).
  • Ihre Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Die vollständigen, korrekten Daten des Kunden, einschließlich Rechtsform (GmbH, AG usw.).
  • Eine klare, detaillierte Leistungsbeschreibung – nicht „Beratung", sondern „Einrichtung der CI/CD-Pipeline, 12 Stunden".

Die vollständige Liste der 9 Pflichtangaben nach § 14 UStG (inklusive Rechnungsnummer, Leistungszeitraum, Aufschlüsselung nach Steuersätzen usw.) haben wir in einem eigenen Beitrag zusammengestellt – nutzen Sie ihn als Checkliste vor jedem Rechnungsversand.

Schritt 5: Wählen Sie ein Tool und schreiben Sie Ihre erste Rechnung

Eine Word-Vorlage funktioniert für einzelne Rechnungen, wird aber schnell riskant: Man vergisst leicht, die Rechnungsnummer hochzuzählen, verwechselt den Steuersatz oder lässt ein Pflichtfeld aus – und ab 2027/2028 erfüllen solche manuellen PDF-Rechnungen im B2B-Bereich mit der verpflichtenden E-Rechnung ohnehin nicht mehr die Anforderungen.

Damit Sie nicht alles manuell im Blick behalten müssen, können Sie direkt im Browser eine E-Rechnung erstellen: Das System trägt die Pflichtfelder automatisch ein, wendet den richtigen Steuerstatus an (inklusive Formulierung für Kleinunternehmer) und generiert eine korrekte XML- bzw. ZUGFeRD-Datei.

Schritt 6: Klären Sie, ob Sie E-Rechnung überhaupt schon brauchen

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland technisch in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen (XRechnung oder ZUGFeRD) von anderen Unternehmen zu empfangen. Für den Versand solcher Rechnungen gelten Übergangsfristen bis 2027 (für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 €) bzw. bis 2028 (für alle übrigen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen) – mehr zu Formaten und Fristen im Beitrag „Was ist XRechnung?".

Ist Ihr Kunde eine Privatperson oder ein Unternehmen im Ausland, ist das strukturierte Format vorerst nicht vorgeschrieben – ein normales PDF muss aber weiterhin alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten.

Schritt 7: Archivieren Sie Ihre Rechnungen richtig

Eine gestellte Rechnung ist zugleich ein Buchungsbeleg. Seit dem 1. Januar 2025 ist die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen und Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre gesunken (die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres der Rechnungsstellung). Aufbewahrt werden muss im Ursprungsformat: Ist die Rechnung als XML/ZUGFeRD ein- oder ausgegangen, schützt Sie ein ausgedrucktes PDF ohne die Ursprungsdatei bei einer Betriebsprüfung nicht.


Typische Anfängerfehler

  • Rechnung vor Erhalt der Steuernummer verschickt. Ohne Steuernummer entspricht die Rechnung formell nicht § 14 UStG – warten Sie besser auf die Antwort des Finanzamts.
  • Kleinunternehmer und „einfach keine Umsatzsteuer ausweisen" verwechselt. Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nicht beantragt haben, ist eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ein Fehler, keine Vergünstigung.
  • Hinweis auf § 19 UStG vergessen. Als Kleinunternehmer muss auf der Rechnung zwingend ein Satz wie „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" stehen – sonst gilt sie als fehlerhaft ausgestellt.
  • Rechnungsnummern nicht fortlaufend vergeben oder rückwirkend „dieselbe" Rechnung mit neuen Daten neu ausgestellt – für einen Betriebsprüfer ein direktes Warnsignal.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich mich beim Finanzamt anmelden, bevor ich die erste Rechnung schreibe? Ja. Sie reichen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein (meist über ELSTER), woraufhin das Finanzamt Ihnen eine Steuernummer zuteilt – ohne sie ist eine Rechnung formell nicht gültig nach § 14 UStG.

Was unterscheidet Freiberufler von Gewerbetreibenden? Freiberufler üben eine freie Tätigkeit nach § 18 EStG aus (z. B. IT-Berater, Designer, Übersetzer, Ärzte); sie zahlen keine Gewerbesteuer und müssen sich nicht ins Handelsregister eintragen. Andere Tätigkeiten gelten in der Regel als Gewerbe. Die verbindliche Einordnung trifft das Finanzamt.

Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung – was ist besser? Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) steht offen, wenn der Vorjahresumsatz 25.000 € und der laufende Umsatz voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigt; dann entfällt die Umsatzsteuer, aber auch der Vorsteuerabzug. Was für Sie günstiger ist, sollten Sie mit einem Steuerberater klären.

Muss meine erste Rechnung schon XRechnung oder ZUGFeRD sein? Wenn Ihr Kunde ein Unternehmen in Deutschland ist (B2B), muss er seit dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, eine strukturierte E-Rechnung zu empfangen – die Übergangsfristen für den Versand laufen aber je nach Umsatz bis 2027/2028. Bei Privatkunden (B2C) oder ausländischen Kunden ist das strukturierte Format nicht vorgeschrieben.

Wie lange muss ich Kopien meiner Rechnungen aufbewahren? Rechnungen und andere Buchungsbelege müssen 8 Jahre aufbewahrt werden (seit 1. Januar 2025, zuvor 10 Jahre) – die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres der Rechnungsstellung.


Fazit

Die erste Rechnung in Deutschland zu schreiben ist keine Frage der hübschen Vorlage, sondern der richtigen Reihenfolge: Status → Steuernummer → Steuerstatus → korrekte Pflichtangaben → passendes Format für den Kunden → Archivierung. Haben Sie diese Schritte einmal bewusst durchlaufen, wiederholt sich der Prozess von selbst – vor allem, wenn er teilweise automatisiert abläuft.

Sobald alle Schritte erledigt und die Daten gesammelt sind, können Sie Ihre erste Rechnung in wenigen Minuten erstellen – ohne Softwareinstallation und ohne Kreditkarte.

Themen

#Rechnung#Deutschland#Selbstständige#Freiberufler#UStG#Kleinunternehmer#E-Rechnung#Existenzgründung

Quellen

  • § 14 UStG (Pflichtangaben einer Rechnung) — Gesetze im Internet
  • § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) — Gesetze im Internet
  • § 18 EStG (Einkünfte aus selbständiger Arbeit / Freie Berufe) — Gesetze im Internet
  • § 147 AO (Aufbewahrungsfristen) — Gesetze im Internet
  • ELSTER — Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 27.09.2026.

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