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//Handwerker
Pflichtangaben nach § 14 UStG

Rechnungsvorlage für Handwerker | § 35a EStG konform

Wie schreibe ich eine korrekte Rechnung als Handwerker nach §35a EStG?

Die kurze Antwort: Mit Solobuch erstellen Handwerker Rechnungen mit getrenntem Ausweis von Arbeits- und Materialkosten — kostenlos, ohne Abo, direkt im Browser.

Wichtig für Handwerkerrechnungen:

  • Arbeitslohn, Fahrtkosten und Maschinenzeiten separat von Materialkosten ausweisen.
So profitieren Ihre Kunden von der Steuerermäßigung nach §35a EStG.
  • Direkter PDF- und XRechnung-Export für öffentliche Auftraggeber.
  • Bei Handwerkerrechnungen müssen Arbeitslohn, Fahrtkosten und Maschinenzeiten separat von den Materialkosten aufgeführt werden. Nur so können Ihre Kunden von der steuerlichen Absetzbarkeit (§35a EStG) profitieren. Erstellen Sie Ihre Rechnungen schnell, fehlerfrei und im professionellen Design mit dem Solobuch Online-Generator.

    💡 Tipp für Handwerker: Die Rechnungsvorlage enthält alle Pflichtangaben gemäß §14 UStG, einschließlich Steuernummer/USt-IdNr., Rechnungsdatum, Leistungszeitraum und eindeutiger Rechnungsnummer.

    Arbeitslohn und Material als getrennte Positionen; Rechnungsstatus und Mahnung ab dem Tarif Pro (9,99 € im Monat).

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    RE-2026-0042
    Handwerker Service1.250,00 €
    ↳ Davon Arbeitslohn gem. § 35a EStG650,00 €
    Netto1.250,00 €
    Umsatzsteuer (19%)237,50 €
    Gesamtbetrag1.487,50 €
    ZUGFeRD / Factur-X

    Pflichtangaben auf der Handwerkerrechnung

    Die Pflichtangaben regelt § 14 Abs. 4 UStG: Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Art und Umfang der Leistung, Leistungszeitpunkt, das Entgelt nach Steuersätzen aufgeteilt sowie Steuersatz und Steuerbetrag oder der Hinweis auf eine Steuerbefreiung.

    Führen Sie Leistungen an Privatpersonen im Zusammenhang mit einem Grundstück aus (Renovierung, Sanierung, Reparatur am Haus), gehört außerdem ein Hinweis auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht des Kunden auf die Rechnung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 9 UStG).

    Arbeitskosten und Material getrennt ausweisen (§ 35a EStG)

    Private Kunden können für Handwerkerleistungen in ihrem Haushalt 20 Prozent der Arbeitskosten von der Einkommensteuer abziehen, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Dazu zählen Lohn, Fahrtkosten und Maschinenstunden, nicht aber Material. Voraussetzung ist eine Rechnung, auf der diese Kosten getrennt vom Material stehen, und eine unbare Zahlung auf Ihr Konto. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.

    Für Sie als Handwerker kostet die getrennte Darstellung wenig Aufwand, für Ihre Kunden ist sie bares Geld wert. Weisen Sie deshalb Arbeitslohn, Fahrtkosten und Material in eigenen Positionen aus und nennen Sie Ihre Bankverbindung.

    Häufig gestellte Fragen zu Rechnungsvorlagen für Handwerker

    Alles, was Sie über die Erstellung von rechtssicheren Rechnungen als Handwerker wissen müssen.

    Ist die Rechnungsvorlage für Handwerker kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar?

    Ja, Sie können die Rechnungsvorlage für Handwerker komplett kostenlos und ohne Anmeldung als PDF herunterladen oder direkt online im Browser ausfüllen.

    Warum müssen Arbeits- und Materialkosten auf Handwerkerrechnungen getrennt stehen?

    Gemäß § 35a EStG können Ihre Kunden bis zu 20 % der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten (max. 1.200 € pro Jahr) steuerlich geltend machen. Materialkosten sind davon ausgenommen und müssen separat aufgeführt werden.

    Benötige ich als Handwerker eine XRechnung für öffentliche Aufträge?

    Ähnliche Rechnungsvorlagen

    Bauleistungen an Unternehmer: Reverse Charge und Bauabzugsteuer

    Erbringen Sie Bauleistungen an einen anderen Unternehmer, der selbst Bauleistungen erbringt, schuldet der Empfänger die Umsatzsteuer (§ 13b UStG). Ihre Rechnung weist dann keine Umsatzsteuer aus, sondern enthält den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Ob der Kunde selbst Bauleistungen erbringt, lassen Sie sich im Zweifel schriftlich bestätigen.

    Daneben kann bei Bauleistungen an Unternehmer die Bauabzugsteuer nach § 48 EStG greifen: Der Auftraggeber behält 15 Prozent ein und führt sie ans Finanzamt ab, wenn Sie ihm keine Freistellungsbescheinigung vorlegen und die Bagatellgrenze überschritten ist. Beantragen Sie die Bescheinigung beim Finanzamt, bevor Sie größere Aufträge annehmen.

    Abschlags- und Schlussrechnung

    Bei längeren Aufträgen können Sie Abschläge für bereits erbrachte Leistungen verlangen (§ 632a BGB). Die Schlussrechnung führt dann den vollen Preis und die bereits gezahlten Abschläge auf. Achten Sie darauf, dass die Umsatzsteuer nicht doppelt erscheint: Sie wird auf das Gesamtentgelt berechnet und die Abschläge werden einschließlich ihrer Steuer abgezogen.

    Häufige Fehler

    • Material und Arbeitslohn in einer Pauschalposition. Dann geht Ihrem Kunden der Steuerabzug nach § 35a EStG verloren.
    • Umsatzsteuer bei Bauleistungen an Bauunternehmer berechnet, obwohl § 13b gilt.
    • Keine Bankverbindung auf der Rechnung. Barzahlung schließt den Steuerabzug aus.
    • Aufbewahrungshinweis für Privatkunden vergessen.

    Rechtsstand: 28.10.2026. Der Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.

    Ja, bei Aufträgen für Kommunen oder Behörden ist die E-Rechnung im XRechnung- oder ZUGFeRD-Standard gesetzlich vorgeschrieben. Solobuch erstellt diese Formate automatisch.

    Wie hoch ist der Steuerbonus für meine Kunden bei Handwerkerleistungen?

    Private Kunden können 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro pro Jahr, von der Steuerschuld abziehen (§ 35a EStG). Material zählt nicht.

    Wann gilt Reverse Charge für Handwerker?

    Bei Bauleistungen an einen Unternehmer, der selbst Bauleistungen erbringt, schuldet der Empfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG. Für Privatkunden gilt das nicht.

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