Kurz zusammengefasst:
- Skontobetrag = Rechnungsbetrag × Skontosatz.
- Der effektive Jahreszins zeigt, wie teuer es ist, Skonto nicht zu ziehen – oft ein zweistelliger Prozentsatz.
- Skonto mindert nach § 17 UStG auch die Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage.
- Skontosatz und -frist müssen auf der Rechnung stehen, sonst gelten sie nicht.
Was ist Skonto?
Skonto ist ein Preisnachlass, den ein Verkäufer gewährt, wenn der Käufer deutlich früher zahlt als beim regulären Zahlungsziel. Typisch sind Formulierungen wie „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen, netto innerhalb von 30 Tagen". Für den Verkäufer verbessert sich dadurch die Liquidität, für den Käufer lohnt sich die frühere Zahlung finanziell, wenn er das Geld ohnehin zur Verfügung hat.
Die Skonto-Formel
Skontobetrag
Skontobetrag = Rechnungsbetrag × Skontosatz
Bei einem Bruttobetrag von 1.190,00 € und 2 % Skonto:
1.190,00 € × 0,02 = 23,80 € Skontoabzug
Der zu zahlende Betrag sinkt damit auf 1.190,00 € − 23,80 € = 1.166,20 €.
Effektiver Jahreszins
Interessanter als der reine Skontobetrag ist die Frage, wie teuer es eigentlich ist, das Skonto nicht zu ziehen und stattdessen bis zum regulären Zahlungsziel zu warten. Dafür rechnet man den Vorteil auf ein Jahr hoch:
Effektiver Jahreszins ≈ [Skontosatz / (100 − Skontosatz)] × [360 / (Zahlungsziel − Skontofrist)] × 100
Mit 2 % Skonto, einer Skontofrist von 7 Tagen und einem Zahlungsziel von 30 Tagen:
(2 / 98) × (360 / 23) × 100 ≈ 31,9 % p. a.
Das bedeutet: Wer die 23 zusätzlichen Tage bis zum Zahlungsziel verstreichen lässt, um sein Geld länger zu behalten, "bezahlt" dafür effektiv einen Jahreszins von knapp 32 % – deutlich mehr, als die meisten kurzfristigen Finanzierungen kosten. Genau deshalb lohnt sich Skonto für zahlungsfähige Unternehmen in den allermeisten Fällen rechnerisch, wenn keine dringenderen Liquiditätsengpässe dagegensprechen.
Durchgerechnetes Beispiel mit Umsatzsteuer
| Position | Betrag |
|---|---|
| Nettobetrag | 1.000,00 € |
| Umsatzsteuer (19 %) | 190,00 € |
| Bruttobetrag | 1.190,00 € |
| Skonto 2 % auf Netto | −20,00 € |
| Skonto 2 % auf USt | −3,80 € |
| Skonto 2 % auf Brutto (gesamt) | −23,80 € |
| Zahlbetrag bei Skontoziehung | 1.166,20 € |
Wichtig: Der Skontoabzug betrifft nicht nur den Nettobetrag, sondern anteilig auch die Umsatzsteuer – dazu mehr im nächsten Abschnitt.
Sie möchten diese Rechnung nicht manuell nachvollziehen? Mit unserem Skonto-Rechner berechnen Sie Skontobetrag, Zahlbetrag, USt-Korrektur und effektiven Jahreszins direkt online und erhalten einen fertigen Klauseltext für Ihre Rechnung.
Skonto und Umsatzsteuer: Was § 17 UStG vorschreibt
Skonto ist umsatzsteuerlich eine Entgeltminderung nach § 17 UStG. Wird das Skonto tatsächlich gezogen, ändert sich die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer rückwirkend: Sie müssen (bzw. Ihr Kunde muss beim Vorsteuerabzug) die Umsatzsteuer anteilig korrigieren, nicht nur den Nettobetrag. In der Praxis übernimmt das die Buchhaltungssoftware automatisch, sobald die Zahlung mit Skontoabzug verbucht wird – wichtig ist nur, dass Sie es nicht übersehen, wenn Sie manuell buchen.
Skonto vs. Zahlungsziel: Wann lohnt sich was?
- Als Verkäufer: Skonto beschleunigt Ihren Zahlungseingang und senkt das Ausfallrisiko, kostet Sie aber den Skontobetrag. Es lohnt sich vor allem, wenn Liquidität für Sie wichtiger ist als der volle Rechnungsbetrag.
- Als Käufer: Skonto zu ziehen ist rechnerisch fast immer günstiger als das volle Zahlungsziel auszunutzen, sofern Sie über die nötige Liquidität verfügen – der errechnete effektive Jahreszins liegt in aller Regel über den Kosten eines Kontokorrentkredits.
Keine pauschale Antwort gibt es für Fälle, in denen die Liquidität selbst knapp ist: Dann kann das längere Zahlungsziel trotz des rechnerischen "Verlusts" die richtige Entscheidung sein.
Skonto korrekt auf der Rechnung angeben
Damit eine Skontovereinbarung überhaupt gilt, muss sie auf der Rechnung selbst stehen – üblich ist eine Formulierung wie:
„Zahlbar innerhalb von 7 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto (23,80 € Abzug = 1.166,20 €). Zahlbar ohne Abzug rein netto innerhalb von 30 Tagen."
Eine mündlich zugesagte oder nachträglich per E-Mail angebotene Skontofrist, die nicht auf der Rechnung steht, ist rechtlich nicht bindend und kann im Streitfall nicht eingefordert werden. Eine Übersicht aller Pflichtangaben einer Rechnung – Skonto eingeschlossen – finden Sie in unserem Beitrag „Rechnung richtig schreiben".
Typische Fehler bei der Skonto-Berechnung
- USt-Korrektur vergessen: Nur der Nettobetrag wird um das Skonto reduziert, die Umsatzsteuer bleibt unverändert stehen – das widerspricht § 17 UStG.
- Skontofrist nicht auf der Rechnung: Die Bedingungen werden nur mündlich oder in der Auftragsbestätigung genannt, nicht aber auf der Rechnung selbst.
- Skonto und Verzug verwechselt: Skonto ist ein freiwilliger Anreiz zur schnelleren Zahlung, kein Ersatz für die Regeln zu Zahlungsverzug und Verzugszinsen bei überfälligen Rechnungen – dazu mehr in unserem Beitrag „Mahnungen schreiben".
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie berechnet man den Skontobetrag? Skontobetrag = Rechnungsbetrag × Skontosatz. Bei 1.190 € brutto und 2 % Skonto sind das 23,80 € Abzug, der Zahlbetrag reduziert sich auf 1.166,20 €.
Wie berechnet man den effektiven Jahreszins von Skonto? Effektiver Jahreszins ≈ [Skontosatz / (100 − Skontosatz)] × [360 / (Zahlungsziel − Skontofrist)] × 100. Bei 2 % Skonto, 7 Tagen Skontofrist und 30 Tagen Zahlungsziel ergibt das rund 31,9 % p. a.
Muss ich die Umsatzsteuer korrigieren, wenn ein Kunde Skonto zieht? Ja. Skonto mindert nach § 17 UStG die Bemessungsgrundlage. Wird Skonto tatsächlich in Anspruch genommen, muss auch die ausgewiesene Umsatzsteuer anteilig korrigiert werden.
Muss Skonto auf der Rechnung stehen, damit es gilt? Ja. Skontosatz und -frist müssen als Zahlungsbedingung auf der Rechnung selbst vermerkt sein – eine nachträgliche, nicht schriftlich vereinbarte Skontoziehung ist rechtlich nicht bindend.
Lohnt sich Skonto für mein Unternehmen als Zahler? Rein rechnerisch oft ja, wenn der effektive Jahreszins über Ihren sonstigen Finanzierungskosten liegt – ob das für Ihre konkrete Liquiditätslage sinnvoll ist, hängt aber vom Einzelfall ab.
Fazit
Die Skonto-Formel selbst ist einfach – Rechnungsbetrag mal Skontosatz. Der eigentliche Erkenntnisgewinn liegt im effektiven Jahreszins: Er macht sichtbar, wie teuer es tatsächlich ist, auf einen kleinen Rabatt zu verzichten. Wer Skonto anbietet oder in Anspruch nimmt, sollte zusätzlich die Umsatzsteuerkorrektur nach § 17 UStG im Blick behalten und die Bedingungen sauber auf der Rechnung dokumentieren.



