E-Rechnung in Deutschland: Überblick
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format nach EN 16931, etwa XRechnung oder ZUGFeRD. Empfangen müssen sie seit dem 1. Januar 2025 alle inländischen Unternehmen; das Ausstellen wird bis 2028 schrittweise Pflicht, Kleinunternehmer sind davon ausgenommen.
Diese Seite führt zu den passenden Anleitungen und Werkzeugen: zum Erstellen, Prüfen und Öffnen von E-Rechnungen sowie zu den Ratgebern zu Fristen, Formaten und Leitweg-ID.
In vier Schritten zur E-Rechnung
- 1
Pflichten klären
Prüfen Sie, ob und ab wann Sie E-Rechnungen ausstellen müssen und ob Ausnahmen für Sie gelten.
- 2
Format wählen
Behörden verlangen XRechnung, bei Unternehmenskunden ist ZUGFeRD im Profil EN 16931 oft praktischer.
- 3
Erstellen und prüfen
Rechnung mit einem Generator erzeugen und die Datei vor dem Versand validieren.
- 4
Empfangen und archivieren
Eingehende E-Rechnungen öffnen und im Originalformat aufbewahren.
Häufige Fragen
Was ist eine E-Rechnung?
Eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format nach EN 16931, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD. Ein einfaches PDF ist keine E-Rechnung.
Muss ich E-Rechnungen ausstellen?
Das hängt von Ihrem Umsatz und Ihrer Unternehmensform ab. Die Fristen reichen bis 1. Januar 2028; Kleinunternehmer sind ausgenommen. Details im Ratgeber zur E-Rechnungspflicht.
Welche Tools gibt es kostenlos?
Rechnungsgenerator mit XRechnung-Export, E-Rechnung-Validator, XRechnung-Viewer und Leitweg-ID-Prüfer, jeweils ohne Anmeldung nutzbar.
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